Fischereischein Lerntexte
Fischkunde und -hege – Lernzusammenfassung
1. Fischkunde
1.1 Ernährung & Verhalten
- Fischbrut ernährt sich vorwiegend von tierischem Plankton.
- Fische mit oberständigem Maul nehmen Oberflächennahrung auf.
- Fische mit unterständigem Maul fressen am Grund.
- Hechte haben eine pfeilförmige Körperform und jagen besonders mit ihren Augen.
- Raubfische wie Wels und Aal jagen nachts.
- Der Karpfen stülpt sein Maul rüsselartig vor und bevorzugt Zuckmückenlarven.
- Die Kleine Maräne ernährt sich ausschließlich von Plankton.
- Der Rapfen wird im Alter zum Raubfisch.
1.2 Anatomie & Physiologie
- Die Körpertemperatur von Fischen entspricht der Wassertemperatur.
- Weibliche Aale sind länger als männliche.
- Die Schleie hat zwei Barteln und ist ein Krautlaicher.
- Salmoniden (z. B. Forelle, Bachsaibling) besitzen eine Fettflosse.
- Der Zwergwels hat eine Fettflosse, der Europäische Wels nicht.
- Neunaugen haben einen Saugmund mit Hornzähnen und keine Schuppen.
- Die Seitenlinie dient als Sinnesorgan zur Wahrnehmung von Druckwellen.
- Die Schwanzflosse ist das Hauptantriebsorgan.
- Karpfen, Schleie und Karausche haben keinen Magen.
- Der Schlammpeitzger kann Sauerstoff über den Darm aufnehmen.
1.3 Fortpflanzung & Entwicklung
- Aale laichen einmal im Leben im Meer.
- Der Bitterling legt Eier in Muscheln ab.
- Die Eientwicklung beim Karpfen beschleunigt sich bei höheren Temperaturen.
- Zander laichen von März bis Juni an Ästen oder totem Geäst.
- Hechte laichen an flachen, verkrauteten Uferstellen.
- Der Dreistachlige Stichling trägt ein rotes Hochzeitskleid.
- Koppen betreiben Brutpflege.
1.4 Taxonomie & Artmerkmale
- Die Quappe gehört zu den Dorschartigen.
- Der Stint riecht nach Gurke.
- Zu den Karpfenfischen (Cyprinidae) zählen Gründling, Döbel und Rotfeder.
- Neunaugen sind Rundmäuler.
- Der "Messerrücken" beschreibt eine Hungerform beim Blei.
- Der Butterkrebs ist ein frisch gehäuteter Krebs.
1.5 Lebensraum & Morphologie
- Maränen leben im Freiwasser tiefer Seen.
- Zander bevorzugen trübe, flache Seen.
- Die Rotfeder hat einen gekielten Bauch.
- Der Döbel hat ein endständiges Maul.
2. Fischhege
2.1 Krankheiten & Parasiten
- Typisch für Karpfen ist die Bauchwassersucht.
- Die Grießkörnchenkrankheit zeigt weiße Punkte auf der Haut.
- Karp fenläuse parasitieren auf der Haut.
- Fischegel und Kiemenkrebsen (Ergasilus) sind Schädlinge.
- Die Drehkrankheit wird durch Parasiten im Gleichgewichtsorgan ausgelöst.
- Verpilzungen entstehen durch Schleimhautverletzungen.
2.2 Umwelt & Gewässerschutz
- "Saures Wasser" hat einen niedrigen pH-Wert (<7).
- Hohe Wassertemperaturen erhöhen den Sauerstoffbedarf.
- Nährstoffreiche Gewässer bevorzugt der Karpfen.
- Schonzeiten schützen die Laichzeit.
- Laichausschlag (weiße Körnchen) tritt bei der Fortpflanzung auf.
2.3 Artenschutz & Besatz
- In Brandenburg sind Graskarpfen, Marmorkarpfen und Silberkarpfen nicht heimisch.
- Aalbesatz ist nötig, da Jungaale nicht aufsteigen können.
- Zanderbestände fördert man durch Laichnester.
- Quappenbestände leiden unter Wehren als Wanderhindernis.
2.4 Invasive Arten & Schädlinge
- Die Wollhandkrabbe ist ein invasiver Zehnfußkrebs.
- Gelbrandkäferlarven sind Bruträuber.
2.5 Nachhaltigkeit & Management
- Verbuttung (Kleinwüchsigkeit) tritt bei Karauschen auf.
- Gebietsfremde Arten und Abwässer stören das seuchenbiologische Gleichgewicht.
- Die Totallänge misst man von der Maulspitze bis zur Schwanzflossenspitze.
Pflege der Fischgewässer – Lernzusammenfassung
1. Sauerstoffmanagement
1.1 Eis- und Schneedecke
- Schneefenster auf zugefrorenen Seen: Bei 15 cm Schneedecke wird das Schieben großflächiger Schneefenster empfohlen, damit Algen Licht zur Sauerstoffproduktion erhalten.
- Ausstickungsgefahr: Kleinstgewässer ohne Zufluss sind besonders gefährdet. Ursache: Kein Sauerstoffeintrag und eingeschränkte Algenaktivität durch Schnee und Bewölkung.
- Ineffektive Maßnahmen: Eislöcher schlagen/sägen hilft auf großen Gewässern nicht.
1.2 Sauerstoffmangelursachen
- Schneller Sauerstoffabbau: Durch Abwassereinleitungen, organische Verschmutzung oder Algensterben (z. B. bei Dunkelheit).
- Winterliche Bedingungen: Geschlossene Eisdecke verhindert Gasaustausch.
1.3 Gegenmaßnahmen
- Kleine Teiche: O₂-reiches Wasser zuführen.
- Algenkontrolle: Sichttiefenmessung mit weißer Scheibe zur Bestimmung der Algenintensität.
2. Gewässerstruktur und Lebensräume
2.1 Fließgewässer
- Ideale Struktur: Mäandrierend mit Wechsel von Gleit- und Prallhängen, vielfältigen Ufer- und Grundstrukturen.
- Gumpen (Kolke): Vertiefungen in Flüssen sind wichtige Fischstandplätze.
- Durchgängigkeit: Fischpässe ermöglichen Wanderungen zu Laichplätzen.
2.2 Stillgewässer
- Uferzone: Wichtigster Lebensraum für die meisten Fischarten.
- Tiefenzone: Lichtlose Bereiche ohne Pflanzenbewuchs.
- Altarme: Ehemalige Flussbetten mit hohem ökologischen Wert.
2.3 Gefährdungen
- Bisamratten: Untergraben Dämme.
- Verlandung: Langsame Verflachung durch Pflanzenwachstum und Sedimente.
3. Wasserqualität und Verschmutzung
3.1 Schadstoffe und Selbstreinigung
- Empfindlichkeit: Selbst geringe Abwassermengen können in Zeiten geringer Wasserführung und hoher Temperaturen schaden.
- Selbstreinigung: Biochemischer Abbau von Schmutzstoffen, jedoch begrenzt.
3.2 Eutrophierung
- Ursache: Nährstoffanreicherung (v. a. Phosphor) führt zu Algenblüte.
- Folgen: Sauerstoffmangel beim Algensterben, Fischsterben ("Umkippen").
- Sanierung: Nährstoffeintrag stoppen, Entschlammung.
3.3 Messung und Meldung
- Wasserprobenentnahme: Mit gereinigten Glasflaschen, randvoll.
- Verunreinigungen: Sofortige Meldung an Behörden.
4. Flora und Fauna
4.1 Pflanzen
- Unterwasserpflanzen (Laichkraut, Hornkraut): Benötigen Licht für O₂-Produktion.
- Schwimmblattpflanzen (Seerosen, Wasserlinsen): Blockieren Licht bei Überwachsen.
- Überwasserpflanzen (Schilf, Rohr): Schützen Ufer, dürfen nicht betreten werden.
4.2 Tierwelt
- Fischfeinde: Kormoran (fischfressend), Gelbrandkäferlarven (fressen Jungfische).
- Nützliche Arten: Larven von Steinfliegen (Indikator für saubere Gewässer).
5. Fischbestände und Hege
5.1 Artenvielfalt
- Gefährdung durch Verbuttung: Überpopulation schlecht ernährter Fische (z. B. Blei, Güster).
- Gegenmaßnahmen: Raubfischförderung, Hegefischen.
5.2 Fortpflanzung
- Laichwiesen: Überflutete Wiesen im Frühjahr fördern Hechtbrut.
- Laichhilfen: Für gewässertypische Arten mit geringer Eigenreproduktion.
5.3 Typische Lebensräume
- Forellenregion: Kaltes, sauerstoffreiches Wasser.
- Bleiregion (Brandenburg typisch): Hohe Artenvielfalt.
6. Anglerverantwortung
6.1 Verhalten am Gewässer
- Angelplatzwahl: Ufervegetation schonen, Sumpfschildkröten melden und Platz wechseln.
- Sauberkeit: Abfall mitnehmen, Angelschnur nicht wegwerfen (Umweltverschmutzung).
6.2 Fütterung und Besatz
- Füttern: Dosiert und sparsam; kein Brot (Sauerstoffzehrung).
- Besatz: Keine Aale in Edelkrebsgewässern.
7. Spezielle Gewässertypen
- Maränensee: Tief, klar, sauerstoffreich.
- Zandersee: Trüb, großer Freiwasserbereich.
- Oligotrophe Seen: Nährstoffarm (z. B. Bergbaurestseen mit saurem Wasser).
8. Klima- und Wettereinflüsse
- Vollzirkulation: Vollständige Umwälzung des Sees im Spätherbst.
- Temperaturschichtung: Warmes Oberflächenwasser im Sommer, Sauerstoffmangel in der Tiefe.
Fanggeräte und deren Gebrauch – Lernzusammenfassung
1. Allgemeine Fanggeräte
1.1 Zulässige Hilfsgeräte
- Unterfangkescher: Ja, er ist ein zulässiges Hilfsgerät.
- Senke: Wird zum Fang von Köderfischen im Uferbereich verwendet.
1.2 Köder
- Einteilung: Natürliche und künstliche Köder.
- Natürliche Köder: Dürfen gefärbt werden, aber nur mit zugelassenen Lebensmittelfarben.
- Boilies: Spezielle Karpfenköder.
- Ködercocktail: Kombination verschiedener Köder auf einem Haken.
2. Angelruten und Rollen
2.1 Rutenarten
- Kohlefaserruten: Leicht und dynamisch, aber teuer und bei Gewitter gefährlich.
- Spitzenaktion: Biegung nur an der Spitze, ideal für Stippangeln.
- Mittenaktion: Biegung ab der Rutenmitte, gut für größere Fische.
2.2 Rollen
- Stationärrolle: Feste Spule, geeignet für alle Fangmethoden außer Flugangeln.
- Multirolle: Rolle mit Übersetzung und rotierender Spule.
- Bremse: Verhindert Schnurbruch bei starkem Zug.
3. Schnüre und Haken
3.1 Schnüre
- Monofile Schnur: Empfindlich gegen Sonnenlicht und dehnt sich bei großen Entfernungen.
- Schnurstärken:
- 0,15–0,25 mm: Plötzen, Rotfedern, Güstern, Barsche.
- 0,25–0,35 mm: Karpfen, Aale, Bleie, Rapfen, Barben.
- 0,35–0,45 mm: Hechte, Zander, Großkarpfen, Aale, Rapfen.
- 0,45–0,60 mm: Welse, Groß-Hechte, Meeresfische.
3.2 Haken
- Einfachhaken: Für Friedfische.
- Drilling: Haken mit drei Spitzen, für Raubfische.
- Wurmhaken: Mit zusätzlichen Widerhaken am Schaft.
- Schonhaken: Ohne Widerhaken, beeinträchtigen den Fangerfolg nicht.
4. Fangmethoden
4.1 Spinnangeln
- Spinnrute: Rute und Rolle, bei der der Köder ständig bewegt wird.
- Köder: Wobbler, Blinker, Twister.
- Fischarten: Hecht, Barsch.
4.2 Stippangeln
- Pose: Lauf- oder Gleitpose mit Stopper.
- Rutenaktion: Spitzenaktion.
- Fischarten: Friedfische wie Plötzen, Rotfedern.
4.3 Grundangeln
- Einsatz: In der Gelegezone.
- Köder: Boilies, Tauwurm.
- Fischarten: Karpfen, Aale.
5. Rechtliche Bestimmungen
5.1 Verbotene Fangmethoden
- Explodierende oder giftige Mittel: Verboten.
- Lebende Köderfische: In Brandenburg verboten.
- Harpunen: Nicht zulässig.
5.2 Erlaubte Fangmethoden
- Raubfischangelkarte: Stahlvorfachsystem mit totem Köderfisch.
- Friedfischangelkarte: Friedfischangeln mit einschenkligen Haken.
6. Umwelt und Ethik
6.1 Schonender Umgang
- Anlandung: Mit Unterfangkescher.
- Fliegenfischen: Schonendste Methode, da der Fisch meist im Maul gehakt wird.
6.2 Umweltschutz
- Schnurreste: Gefährden die Tierwelt und müssen entsorgt werden.
- Müllbeutel: Gehört zur Anglerausrüstung, um Unrat zu beseitigen.
Behandlung der gefangenen Fische – Lernzusammenfassung
1. Rückgabe und Schonung von Fischen
1.1 Untermaßige Fische
- Kennzeichnung: Notieren und Fang melden.
- Rücksetzen: Schonend und unverzüglich ins Wasser zurücksetzen.
- Tief geschluckter Haken: Schnur am Maul abschneiden und Fisch zurückgeben.
1.2 Geschützte Fischarten
- Bachneunauge, Bitterling, Flussneunauge, Nase: Sofort zurückzusetzen.
- Schlammpeitzger: Ganzjährig geschützt, darf nicht angeeignet werden.
1.3 Schonzeiten
- Hecht: 1. Februar bis 30. April.
- Barbe: 1. Mai bis 31. Juli.
- Zander: 1. Mai bis 15. Juni.
- Rapfen: Schonzeit ab 1. April.
2. Hälterung und Transport
2.1 Setzkescher
- Besatzdichte: Zu hohe Dichte führt zu Sauerstoffmangel und Verletzungen.
- Horizontale Bewegungsfreiheit: Besser als senkrechte Aufhängung.
2.2 Lebendtransport
- Sauerstoffversorgung: Ausreichend sicherstellen.
- Wasserbehälter: Genügend Platz und Wasser.
- Glasaale: Können in feuchter Verpackung transportiert werden.
2.3 Hälterung
- Dauer: Maximal bis zum Ende des Fangtages.
- Stressvermeidung: Ausreichend Platz und Sauerstoff.
3. Tötung und Schlachtung
3.1 Betäubung
- Karpfen: Kräftige Schläge auf den Kopf oberhalb der Augen.
- Ausnahme: Aale und Plattfische müssen nicht betäubt werden.
3.2 Tötung
- Herzstich: Bei Karpfen in der Kehlgegend vor den Brustflossen.
- Wirbelsäulenschnitt: Bei Aalen hinter dem Kopf.
3.3 Tierschutz
- Tierschutzgesetz: Fische müssen vor dem Schlachten betäubt werden.
- Schmerzen vermeiden: Keinem Tier dürfen unnötige Schmerzen zugefügt werden.
4. Verwertung und Lagerung
4.1 Frischhaltung
- Lagerung: Luftig, abgedeckt, vor Licht und Wärme geschützt.
- Haltbarkeit: Bei 2–8°C ca. 1 Tag, bei -18°C länger.
4.2 Ausnehmen
- Organe entfernen: Darmtrakt, Gallenblase, Kiemen.
- Gallenblase: Nicht platzen lassen, sonst mit Wasser ausspülen.
4.3 Räuchern
- Hölzer: Buche, Erle.
- Kalträuchern: Längere Räucherzeit bei geringer Hitze.
5. Rechtliche Bestimmungen
5.1 Mindestmaße
- Karpfen: 35 cm.
- Hecht: 45 cm.
- Verbindlich: Höheres Mindestmaß auf der Angelkarte.
5.2 Tierschutz
- Betäubungspflicht: Für alle Fische außer Aale und Plattfische.
- Schlachtverordnung: Fische müssen tierschutzgerecht getötet werden.
6. Hygiene und Qualität
6.1 Frischemerkmale
- Augen: Sollten klar sein.
- Geruch: Kein starker Fischgeruch.
6.2 Krankheiten
- Grießkörnchenkrankheit: Fische können verzehrt werden.
- Fischegel: Entfernen, Fisch normal verwerten.
Einschlägige Rechtsvorschriften – Lernzusammenfassung
1. Allgemeine Rechtsgrundlagen
1.1 Tierschutzgesetz
- Grundsatz: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
- Anwendung: Betäubungspflicht vor dem Schlachten von Fischen (außer Aale und Plattfische).
1.2 Fischereigesetz
- Fischereischein: Unbefristet gültig, kann bei Verstößen gegen fischereirechtliche Vorschriften entzogen werden.
- Fischwilderei: Unerlaubtes Fischen unter Verletzung fremden Fischereirechts.
2. Schonzeiten und Mindestmaße
2.1 Schonzeiten
- Barbe: 1. Mai bis 31. Juli.
- Zander: 1. April bis 15. Juni.
- Äsche: 1. Dezember bis 31. Mai.
- Bachforelle: 16. Oktober bis 15. April.
2.2 Mindestmaße
- Karpfen: 35 cm.
- Hecht: 45 cm.
- Quappe: 30 cm.
- Zope: 20 cm.
3. Fangmethoden und Geräte
3.1 Erlaubte Fangmethoden
- Handangel: Maximal zwei Grundangeln oder eine Angel beim Flugangeln.
- Köder: Ein Köder pro Angel, Fetzenköder nur mit einem Köder.
3.2 Verbotene Fangmethoden
- Lebende Köderfische: In Brandenburg verboten.
- Fischspeere: Nicht erlaubt.
- Mehrfachhaken: Beim Friedfischfang nur einschenklige Haken erlaubt.
4. Genehmigungen und Pflichten
4.1 Angelkarten
- Erforderlich: Zum Angeln auf Gewässern, die nicht im Gemeingebrauch stehen.
- Ausgabe: Durch den Fischereiausübungsberechtigten.
4.2 Gemeinschaftsangeln
- Genehmigung: Erforderlich, darf nicht aus Wettbewerbsgründen erfolgen.
- Nachtangeln: Nur erlaubt, wenn keine fischereibiologischen Nachteile zu erwarten sind.
5. Schutz von Gewässern und Tieren
5.1 Gewässerschutz
- Gelege: Bewachsene Uferzonen dürfen nicht betreten oder befahren werden.
- Abwasser: Unerlaubte Einleitungen können Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
5.2 Artenschutz
- Geschützte Arten: Bachneunauge, Bitterling, Schmerle – ganzjährig geschont.
- Rote Liste: Enthält vom Aussterben bedrohte oder gefährdete Arten.
6. Besondere Regelungen
6.1 Koppelfischerei
- Definition: Mehrere Fischereirechte an derselben Gewässerstrecke.
- Nachtangeln: Grundsätzlich verboten, kann aber unter bestimmten Bedingungen erlaubt werden.
6.2 Fischpässe
- Fischwege: Künstlich angelegt, um Fischen das Überwinden von Hindernissen zu ermöglichen.
- Fangverbot: In Fischpässen oder Fischtreppen ist das Angeln verboten.