Fischkunde und -hege – Lernzusammenfassung

1. Fischkunde

1.1 Ernährung & Verhalten

  • Fischbrut ernährt sich vorwiegend von tierischem Plankton.
  • Fische mit oberständigem Maul nehmen Oberflächennahrung auf.
  • Fische mit unterständigem Maul fressen am Grund.
  • Hechte haben eine pfeilförmige Körperform und jagen besonders mit ihren Augen.
  • Raubfische wie Wels und Aal jagen nachts.
  • Der Karpfen stülpt sein Maul rüsselartig vor und bevorzugt Zuckmückenlarven.
  • Die Kleine Maräne ernährt sich ausschließlich von Plankton.
  • Der Rapfen wird im Alter zum Raubfisch.

1.2 Anatomie & Physiologie

  • Die Körpertemperatur von Fischen entspricht der Wassertemperatur.
  • Weibliche Aale sind länger als männliche.
  • Die Schleie hat zwei Barteln und ist ein Krautlaicher.
  • Salmoniden (z. B. Forelle, Bachsaibling) besitzen eine Fettflosse.
  • Der Zwergwels hat eine Fettflosse, der Europäische Wels nicht.
  • Neunaugen haben einen Saugmund mit Hornzähnen und keine Schuppen.
  • Die Seitenlinie dient als Sinnesorgan zur Wahrnehmung von Druckwellen.
  • Die Schwanzflosse ist das Hauptantriebsorgan.
  • Karpfen, Schleie und Karausche haben keinen Magen.
  • Der Schlammpeitzger kann Sauerstoff über den Darm aufnehmen.

1.3 Fortpflanzung & Entwicklung

  • Aale laichen einmal im Leben im Meer.
  • Der Bitterling legt Eier in Muscheln ab.
  • Die Eientwicklung beim Karpfen beschleunigt sich bei höheren Temperaturen.
  • Zander laichen von März bis Juni an Ästen oder totem Geäst.
  • Hechte laichen an flachen, verkrauteten Uferstellen.
  • Der Dreistachlige Stichling trägt ein rotes Hochzeitskleid.
  • Koppen betreiben Brutpflege.

1.4 Taxonomie & Artmerkmale

  • Die Quappe gehört zu den Dorschartigen.
  • Der Stint riecht nach Gurke.
  • Zu den Karpfenfischen (Cyprinidae) zählen Gründling, Döbel und Rotfeder.
  • Neunaugen sind Rundmäuler.
  • Der "Messerrücken" beschreibt eine Hungerform beim Blei.
  • Der Butterkrebs ist ein frisch gehäuteter Krebs.

1.5 Lebensraum & Morphologie

  • Maränen leben im Freiwasser tiefer Seen.
  • Zander bevorzugen trübe, flache Seen.
  • Die Rotfeder hat einen gekielten Bauch.
  • Der Döbel hat ein endständiges Maul.

2. Fischhege

2.1 Krankheiten & Parasiten

  • Typisch für Karpfen ist die Bauchwassersucht.
  • Die Grießkörnchenkrankheit zeigt weiße Punkte auf der Haut.
  • Karp fenläuse parasitieren auf der Haut.
  • Fischegel und Kiemenkrebsen (Ergasilus) sind Schädlinge.
  • Die Drehkrankheit wird durch Parasiten im Gleichgewichtsorgan ausgelöst.
  • Verpilzungen entstehen durch Schleimhautverletzungen.

2.2 Umwelt & Gewässerschutz

  • "Saures Wasser" hat einen niedrigen pH-Wert (<7).
  • Hohe Wassertemperaturen erhöhen den Sauerstoffbedarf.
  • Nährstoffreiche Gewässer bevorzugt der Karpfen.
  • Schonzeiten schützen die Laichzeit.
  • Laichausschlag (weiße Körnchen) tritt bei der Fortpflanzung auf.

2.3 Artenschutz & Besatz

  • In Brandenburg sind Graskarpfen, Marmorkarpfen und Silberkarpfen nicht heimisch.
  • Aalbesatz ist nötig, da Jungaale nicht aufsteigen können.
  • Zanderbestände fördert man durch Laichnester.
  • Quappenbestände leiden unter Wehren als Wanderhindernis.

2.4 Invasive Arten & Schädlinge

  • Die Wollhandkrabbe ist ein invasiver Zehnfußkrebs.
  • Gelbrandkäferlarven sind Bruträuber.

2.5 Nachhaltigkeit & Management

  • Verbuttung (Kleinwüchsigkeit) tritt bei Karauschen auf.
  • Gebietsfremde Arten und Abwässer stören das seuchenbiologische Gleichgewicht.
  • Die Totallänge misst man von der Maulspitze bis zur Schwanzflossenspitze.

Pflege der Fischgewässer – Lernzusammenfassung

1. Sauerstoffmanagement

1.1 Eis- und Schneedecke

  • Schneefenster auf zugefrorenen Seen: Bei 15 cm Schneedecke wird das Schieben großflächiger Schneefenster empfohlen, damit Algen Licht zur Sauerstoffproduktion erhalten.
  • Ausstickungsgefahr: Kleinstgewässer ohne Zufluss sind besonders gefährdet. Ursache: Kein Sauerstoffeintrag und eingeschränkte Algenaktivität durch Schnee und Bewölkung.
  • Ineffektive Maßnahmen: Eislöcher schlagen/sägen hilft auf großen Gewässern nicht.

1.2 Sauerstoffmangelursachen

  • Schneller Sauerstoffabbau: Durch Abwassereinleitungen, organische Verschmutzung oder Algensterben (z. B. bei Dunkelheit).
  • Winterliche Bedingungen: Geschlossene Eisdecke verhindert Gasaustausch.

1.3 Gegenmaßnahmen

  • Kleine Teiche: O₂-reiches Wasser zuführen.
  • Algenkontrolle: Sichttiefenmessung mit weißer Scheibe zur Bestimmung der Algenintensität.

2. Gewässerstruktur und Lebensräume

2.1 Fließgewässer

  • Ideale Struktur: Mäandrierend mit Wechsel von Gleit- und Prallhängen, vielfältigen Ufer- und Grundstrukturen.
  • Gumpen (Kolke): Vertiefungen in Flüssen sind wichtige Fischstandplätze.
  • Durchgängigkeit: Fischpässe ermöglichen Wanderungen zu Laichplätzen.

2.2 Stillgewässer

  • Uferzone: Wichtigster Lebensraum für die meisten Fischarten.
  • Tiefenzone: Lichtlose Bereiche ohne Pflanzenbewuchs.
  • Altarme: Ehemalige Flussbetten mit hohem ökologischen Wert.

2.3 Gefährdungen

  • Bisamratten: Untergraben Dämme.
  • Verlandung: Langsame Verflachung durch Pflanzenwachstum und Sedimente.

3. Wasserqualität und Verschmutzung

3.1 Schadstoffe und Selbstreinigung

  • Empfindlichkeit: Selbst geringe Abwassermengen können in Zeiten geringer Wasserführung und hoher Temperaturen schaden.
  • Selbstreinigung: Biochemischer Abbau von Schmutzstoffen, jedoch begrenzt.

3.2 Eutrophierung

  • Ursache: Nährstoffanreicherung (v. a. Phosphor) führt zu Algenblüte.
  • Folgen: Sauerstoffmangel beim Algensterben, Fischsterben ("Umkippen").
  • Sanierung: Nährstoffeintrag stoppen, Entschlammung.

3.3 Messung und Meldung

  • Wasserprobenentnahme: Mit gereinigten Glasflaschen, randvoll.
  • Verunreinigungen: Sofortige Meldung an Behörden.

4. Flora und Fauna

4.1 Pflanzen

  • Unterwasserpflanzen (Laichkraut, Hornkraut): Benötigen Licht für O₂-Produktion.
  • Schwimmblattpflanzen (Seerosen, Wasserlinsen): Blockieren Licht bei Überwachsen.
  • Überwasserpflanzen (Schilf, Rohr): Schützen Ufer, dürfen nicht betreten werden.

4.2 Tierwelt

  • Fischfeinde: Kormoran (fischfressend), Gelbrandkäferlarven (fressen Jungfische).
  • Nützliche Arten: Larven von Steinfliegen (Indikator für saubere Gewässer).

5. Fischbestände und Hege

5.1 Artenvielfalt

  • Gefährdung durch Verbuttung: Überpopulation schlecht ernährter Fische (z. B. Blei, Güster).
  • Gegenmaßnahmen: Raubfischförderung, Hegefischen.

5.2 Fortpflanzung

  • Laichwiesen: Überflutete Wiesen im Frühjahr fördern Hechtbrut.
  • Laichhilfen: Für gewässertypische Arten mit geringer Eigenreproduktion.

5.3 Typische Lebensräume

  • Forellenregion: Kaltes, sauerstoffreiches Wasser.
  • Bleiregion (Brandenburg typisch): Hohe Artenvielfalt.

6. Anglerverantwortung

6.1 Verhalten am Gewässer

  • Angelplatzwahl: Ufervegetation schonen, Sumpfschildkröten melden und Platz wechseln.
  • Sauberkeit: Abfall mitnehmen, Angelschnur nicht wegwerfen (Umweltverschmutzung).

6.2 Fütterung und Besatz

  • Füttern: Dosiert und sparsam; kein Brot (Sauerstoffzehrung).
  • Besatz: Keine Aale in Edelkrebsgewässern.

7. Spezielle Gewässertypen

  • Maränensee: Tief, klar, sauerstoffreich.
  • Zandersee: Trüb, großer Freiwasserbereich.
  • Oligotrophe Seen: Nährstoffarm (z. B. Bergbaurestseen mit saurem Wasser).

8. Klima- und Wettereinflüsse

  • Vollzirkulation: Vollständige Umwälzung des Sees im Spätherbst.
  • Temperaturschichtung: Warmes Oberflächenwasser im Sommer, Sauerstoffmangel in der Tiefe.

Fanggeräte und deren Gebrauch – Lernzusammenfassung

1. Allgemeine Fanggeräte

1.1 Zulässige Hilfsgeräte

  • Unterfangkescher: Ja, er ist ein zulässiges Hilfsgerät.
  • Senke: Wird zum Fang von Köderfischen im Uferbereich verwendet.

1.2 Köder

  • Einteilung: Natürliche und künstliche Köder.
  • Natürliche Köder: Dürfen gefärbt werden, aber nur mit zugelassenen Lebensmittelfarben.
  • Boilies: Spezielle Karpfenköder.
  • Ködercocktail: Kombination verschiedener Köder auf einem Haken.

2. Angelruten und Rollen

2.1 Rutenarten

  • Kohlefaserruten: Leicht und dynamisch, aber teuer und bei Gewitter gefährlich.
  • Spitzenaktion: Biegung nur an der Spitze, ideal für Stippangeln.
  • Mittenaktion: Biegung ab der Rutenmitte, gut für größere Fische.

2.2 Rollen

  • Stationärrolle: Feste Spule, geeignet für alle Fangmethoden außer Flugangeln.
  • Multirolle: Rolle mit Übersetzung und rotierender Spule.
  • Bremse: Verhindert Schnurbruch bei starkem Zug.

3. Schnüre und Haken

3.1 Schnüre

  • Monofile Schnur: Empfindlich gegen Sonnenlicht und dehnt sich bei großen Entfernungen.
  • Schnurstärken:
    • 0,15–0,25 mm: Plötzen, Rotfedern, Güstern, Barsche.
    • 0,25–0,35 mm: Karpfen, Aale, Bleie, Rapfen, Barben.
    • 0,35–0,45 mm: Hechte, Zander, Großkarpfen, Aale, Rapfen.
    • 0,45–0,60 mm: Welse, Groß-Hechte, Meeresfische.

3.2 Haken

  • Einfachhaken: Für Friedfische.
  • Drilling: Haken mit drei Spitzen, für Raubfische.
  • Wurmhaken: Mit zusätzlichen Widerhaken am Schaft.
  • Schonhaken: Ohne Widerhaken, beeinträchtigen den Fangerfolg nicht.

4. Fangmethoden

4.1 Spinnangeln

  • Spinnrute: Rute und Rolle, bei der der Köder ständig bewegt wird.
  • Köder: Wobbler, Blinker, Twister.
  • Fischarten: Hecht, Barsch.

4.2 Stippangeln

  • Pose: Lauf- oder Gleitpose mit Stopper.
  • Rutenaktion: Spitzenaktion.
  • Fischarten: Friedfische wie Plötzen, Rotfedern.

4.3 Grundangeln

  • Einsatz: In der Gelegezone.
  • Köder: Boilies, Tauwurm.
  • Fischarten: Karpfen, Aale.

5. Rechtliche Bestimmungen

5.1 Verbotene Fangmethoden

  • Explodierende oder giftige Mittel: Verboten.
  • Lebende Köderfische: In Brandenburg verboten.
  • Harpunen: Nicht zulässig.

5.2 Erlaubte Fangmethoden

  • Raubfischangelkarte: Stahlvorfachsystem mit totem Köderfisch.
  • Friedfischangelkarte: Friedfischangeln mit einschenkligen Haken.

6. Umwelt und Ethik

6.1 Schonender Umgang

  • Anlandung: Mit Unterfangkescher.
  • Fliegenfischen: Schonendste Methode, da der Fisch meist im Maul gehakt wird.

6.2 Umweltschutz

  • Schnurreste: Gefährden die Tierwelt und müssen entsorgt werden.
  • Müllbeutel: Gehört zur Anglerausrüstung, um Unrat zu beseitigen.

Behandlung der gefangenen Fische – Lernzusammenfassung

1. Rückgabe und Schonung von Fischen

1.1 Untermaßige Fische

  • Kennzeichnung: Notieren und Fang melden.
  • Rücksetzen: Schonend und unverzüglich ins Wasser zurücksetzen.
  • Tief geschluckter Haken: Schnur am Maul abschneiden und Fisch zurückgeben.

1.2 Geschützte Fischarten

  • Bachneunauge, Bitterling, Flussneunauge, Nase: Sofort zurückzusetzen.
  • Schlammpeitzger: Ganzjährig geschützt, darf nicht angeeignet werden.

1.3 Schonzeiten

  • Hecht: 1. Februar bis 30. April.
  • Barbe: 1. Mai bis 31. Juli.
  • Zander: 1. Mai bis 15. Juni.
  • Rapfen: Schonzeit ab 1. April.

2. Hälterung und Transport

2.1 Setzkescher

  • Besatzdichte: Zu hohe Dichte führt zu Sauerstoffmangel und Verletzungen.
  • Horizontale Bewegungsfreiheit: Besser als senkrechte Aufhängung.

2.2 Lebendtransport

  • Sauerstoffversorgung: Ausreichend sicherstellen.
  • Wasserbehälter: Genügend Platz und Wasser.
  • Glasaale: Können in feuchter Verpackung transportiert werden.

2.3 Hälterung

  • Dauer: Maximal bis zum Ende des Fangtages.
  • Stressvermeidung: Ausreichend Platz und Sauerstoff.

3. Tötung und Schlachtung

3.1 Betäubung

  • Karpfen: Kräftige Schläge auf den Kopf oberhalb der Augen.
  • Ausnahme: Aale und Plattfische müssen nicht betäubt werden.

3.2 Tötung

  • Herzstich: Bei Karpfen in der Kehlgegend vor den Brustflossen.
  • Wirbelsäulenschnitt: Bei Aalen hinter dem Kopf.

3.3 Tierschutz

  • Tierschutzgesetz: Fische müssen vor dem Schlachten betäubt werden.
  • Schmerzen vermeiden: Keinem Tier dürfen unnötige Schmerzen zugefügt werden.

4. Verwertung und Lagerung

4.1 Frischhaltung

  • Lagerung: Luftig, abgedeckt, vor Licht und Wärme geschützt.
  • Haltbarkeit: Bei 2–8°C ca. 1 Tag, bei -18°C länger.

4.2 Ausnehmen

  • Organe entfernen: Darmtrakt, Gallenblase, Kiemen.
  • Gallenblase: Nicht platzen lassen, sonst mit Wasser ausspülen.

4.3 Räuchern

  • Hölzer: Buche, Erle.
  • Kalträuchern: Längere Räucherzeit bei geringer Hitze.

5. Rechtliche Bestimmungen

5.1 Mindestmaße

  • Karpfen: 35 cm.
  • Hecht: 45 cm.
  • Verbindlich: Höheres Mindestmaß auf der Angelkarte.

5.2 Tierschutz

  • Betäubungspflicht: Für alle Fische außer Aale und Plattfische.
  • Schlachtverordnung: Fische müssen tierschutzgerecht getötet werden.

6. Hygiene und Qualität

6.1 Frischemerkmale

  • Augen: Sollten klar sein.
  • Geruch: Kein starker Fischgeruch.

6.2 Krankheiten

  • Grießkörnchenkrankheit: Fische können verzehrt werden.
  • Fischegel: Entfernen, Fisch normal verwerten.

Einschlägige Rechtsvorschriften – Lernzusammenfassung

1. Allgemeine Rechtsgrundlagen

1.1 Tierschutzgesetz

  • Grundsatz: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
  • Anwendung: Betäubungspflicht vor dem Schlachten von Fischen (außer Aale und Plattfische).

1.2 Fischereigesetz

  • Fischereischein: Unbefristet gültig, kann bei Verstößen gegen fischereirechtliche Vorschriften entzogen werden.
  • Fischwilderei: Unerlaubtes Fischen unter Verletzung fremden Fischereirechts.

2. Schonzeiten und Mindestmaße

2.1 Schonzeiten

  • Barbe: 1. Mai bis 31. Juli.
  • Zander: 1. April bis 15. Juni.
  • Äsche: 1. Dezember bis 31. Mai.
  • Bachforelle: 16. Oktober bis 15. April.

2.2 Mindestmaße

  • Karpfen: 35 cm.
  • Hecht: 45 cm.
  • Quappe: 30 cm.
  • Zope: 20 cm.

3. Fangmethoden und Geräte

3.1 Erlaubte Fangmethoden

  • Handangel: Maximal zwei Grundangeln oder eine Angel beim Flugangeln.
  • Köder: Ein Köder pro Angel, Fetzenköder nur mit einem Köder.

3.2 Verbotene Fangmethoden

  • Lebende Köderfische: In Brandenburg verboten.
  • Fischspeere: Nicht erlaubt.
  • Mehrfachhaken: Beim Friedfischfang nur einschenklige Haken erlaubt.

4. Genehmigungen und Pflichten

4.1 Angelkarten

  • Erforderlich: Zum Angeln auf Gewässern, die nicht im Gemeingebrauch stehen.
  • Ausgabe: Durch den Fischereiausübungsberechtigten.

4.2 Gemeinschaftsangeln

  • Genehmigung: Erforderlich, darf nicht aus Wettbewerbsgründen erfolgen.
  • Nachtangeln: Nur erlaubt, wenn keine fischereibiologischen Nachteile zu erwarten sind.

5. Schutz von Gewässern und Tieren

5.1 Gewässerschutz

  • Gelege: Bewachsene Uferzonen dürfen nicht betreten oder befahren werden.
  • Abwasser: Unerlaubte Einleitungen können Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

5.2 Artenschutz

  • Geschützte Arten: Bachneunauge, Bitterling, Schmerle – ganzjährig geschont.
  • Rote Liste: Enthält vom Aussterben bedrohte oder gefährdete Arten.

6. Besondere Regelungen

6.1 Koppelfischerei

  • Definition: Mehrere Fischereirechte an derselben Gewässerstrecke.
  • Nachtangeln: Grundsätzlich verboten, kann aber unter bestimmten Bedingungen erlaubt werden.

6.2 Fischpässe

  • Fischwege: Künstlich angelegt, um Fischen das Überwinden von Hindernissen zu ermöglichen.
  • Fangverbot: In Fischpässen oder Fischtreppen ist das Angeln verboten.